Bauliche Änderungen

Bauliche Veränderungen: Was Sie als Vermieter wissen müssen

Im Mietrecht stellen bauliche Änderungen häufig einen sensiblen Bereich dar. Der Mieter möchte individuellen Wohlkomfort, der Vermieter wünscht den Erhalt seines Eigentums: Hier ist Konfliktpotential! Sie als Vermieter haben das Recht, bestimmte Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen, müssen jedoch die Rechte der Mieter berücksichtigen.

Mieter können geplante bauliche Änderungen unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen oder gar Mietminderung beantragen. Wenn der Mieter selbst Umbauen will, müssen Sie als Vermieter aufmerksam prüfen, was davon Sie ablehnen können und was nicht. Eine transparente und juristisch einwandfreie Kommunikation zwischen Vermietern und Mietern ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Mietverhältnis zu gewährleisten.

Sie haben Fragen zu baulichen Veränderungen an Ihrem Objekt? Unser Team berät Sie gerne. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Welche baulichen Veränderungen darf der Mieter vornehmen?

Ihr Mieter möchte ein Regal anbringen – oder einen Wanddurchbruch vornehmen? Der Unterschied beider Maßnahmen liegt auf der Hand. Mit diesem Beispiel können Sie leichter herleiten, was unter eine bauliche Maßnahme fällt, die Sie als Vermieter genehmigen müssen. Dazu gibt es nämlich zwei einfache Faustregeln:

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Der Gesetzgeber kann natürlich keine komplexe Maßnahmenliste entwickeln, die alle Eventualitäten abdeckt. Daher greift das Miet- und Wohneigentumsrecht auf viele gerichtliche Regelungen zurück. Diese markieren auch die Ausnahmen von der Regel und unterschiedlich gehandhabte Situationen, was bauliche Veränderungen anbelangt:

Profilbild

»Bauliche Veränderungen können das Mietobjekt aufwerten oder aber Ihrem Wohneigentum schaden. Als Ihr Anwalt prüfe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geplanten baulichen Änderungen und berate Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.«

Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Können Mieter bauliche Änderungen durch den Vermieter ablehnen?

Mieter haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, geplante bauliche Änderungen durch den Vermieter abzulehnen.

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