Abmahnung

Die Abmahnung als rote Karte

Im Mietrecht stehen Sie als Vermieter oft vor großen Herausforderungen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen geht. In Konfliktsituationen kann die Abmahnung ein wirksames Instrument für Sie sein, das Sie allerdings korrekt einsetzen müssen!

Die Abmahnung muss als förmliches Schreiben zugestellt werden. Darin müssen Sie den Mieter auf sein Fehlverhalten hinweisen und zur Beendigung auffordern. Sie dient als erste Stufe vor einer möglichen Kündigung und eröffnet dem Mieter die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Voraussetzungen und Formulierungen bei der Abmahnung ist für Vermieter essenziell, um eine rechtssichere und effektive Maßnahme zu treffen.

Sie überlegen, eine Abmahnung auszusprechen? Unser Team unterstützt und berät Sie gerne. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

Jetzt Erstberatung vereinbaren

Wann kann eine Abmahnung an den Mieter ausgesprochen werden?

Die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern sind in den meisten Fällen im Mietvertrag und in der Hausordnung klar geregelt. Was aber ist, wenn sich ein Mieter nicht an diese Vereinbarungen hält und immer wieder gegen die Regeln verstößt? In diesen Situation sind Sie berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen:

Profilbild

»Vermieter sind im deutschen Mietrecht häufig benachteiligt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Position wirksam und rechtssicher zu vertreten.«

Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Was muss ich als Vermieter bei der Abmahnung an den Mieter beachten?

Sie haben Fragen zum Miet- oder Wohnungseigentumsrecht?
Wir helfen Ihnen gerne!

Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.

Bitte gültigen Namen angeben.

Bitte gültige E-Mail angeben.

Bitte gültigen Telefonnummer angeben.

Bitte Straße angeben.

Bitte Ort angeben.

Bitte PLZ angeben.

Leider ist ein fehler aufgetreten.
Versuchen Sie es später nochmals oder rufen Sie uns an.

Datenschutz: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

* Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.