»Die Mietpreisbremse schützt Mieter auf dem Papier – aber nur, wer sie aktiv nutzt, profitiert auch wirklich davon. Wir helfen Ihnen dabei.«
Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sie haben das Gefühl, dass Ihre Miete deutlich über dem liegt, was andere in Ihrer Straße zahlen? Dann könnte die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument sein für Ihr Recht. Seit ihrer Einführung 2015 schützt sie Mieter in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor überhöhten Mietforderungen, doch viele Mieter wissen nicht, dass sie diesen Schutz aktiv einfordern müssen. Und: Viele Vermieter halten sich schlicht nicht daran.
Unser Team prüft gerne, ob Sie zu viel zahlen und wie Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern können. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das Vermieter in bestimmten Städten und Gemeinden dazu verpflichtet, die Miete bei einer Neuvermietung nicht beliebig hoch anzusetzen. Die wichtigsten Grundlagen für Mieter:
»Die Mietpreisbremse schützt Mieter auf dem Papier – aber nur, wer sie aktiv nutzt, profitiert auch wirklich davon. Wir helfen Ihnen dabei.«
Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Mietpreisbremse greift nicht automatisch. Sie müssen als Mieter aktiv werden – und zwar mit der richtigen Strategie:
Viele Vermieter berufen sich auf Ausnahmen – nicht immer zu Recht. Die häufigsten Ausnahmetatbestände, mit denen Vermieter die Mietpreisbremse umgehen wollen:
Dennoch gilt: Einige dieser Ausnahmen halten einer rechtlichen Prüfung nicht immer stand. Unser Team kennt die Fallstricke – und wie man sie nutzt.
In Sachsen gilt die Mietpreisbremse aktuell in Leipzig und Dresden – verlängert bis 30. Juni 2027. Zusätzlich gilt dort eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren für bestehende Mietverhältnisse (regulär 20 %). In anderen Bundesländern gelten eigene Verordnungen. Wir prüfen das gerne für Ihren konkreten Wohnort.
Seit der Gesetzesreform 2019 können Sie rückwirkend ab Zugang der qualifizierten Rüge zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Die genaue Berechnung hängt von Ihrer individuellen Situation ab – sprechen Sie mit uns.
Nicht unbedingt. Oft reicht eine fundierte Rüge mit anwaltlicher Unterstützung, um den Vermieter zur Korrektur zu bewegen. Wo das nicht ausreicht, stehen wir Ihnen auch vor Gericht zur Seite.
Verweigert der Vermieter die Auskunft, kann das zu seinen Ungunsten gewertet werden. Auch hier hilft rechtlicher Beistand, die richtigen Schritte einzuleiten.
Die Mietpreisbremse ist eines der Instrumente, die Mieter in angespannten Wohnungsmärkten schützen können. Aber sie wirkt nur, wenn man sie konsequent anwendet. Unser Team begleitet Sie Schritt für Schritt: von der Prüfung Ihres Mietvertrags über die Rüge bis hin zur Rückforderung.
Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
Bitte gültigen Namen angeben.
Bitte gültige E-Mail angeben.
Bitte gültigen Telefonnummer angeben.
Bitte Straße angeben.
Bitte PLZ angeben.
Bitte Ort angeben.
Datenschutz: Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.
* Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.