Eigenbedarfskündigung

Erste Hilfe bei Eigenbedarfskündigung

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung von Ihrem Vermieter erhalten? Bewahren Sie Ruhe und suchen Sie schnell rechtlichen Beistand. Nicht jede Eigenbedarfskündigung ist gültig! Die Kündigung muss seitens Vermieter wichtige formale Kriterien erfüllen und einen triftigen Kündigungsgrund angeben. Unser Team prüft Ihre Kündigung gern auf Wirksamkeit. Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, helfen wir Ihnen weiter: Beispielsweise könnte für Sie ein Härteeinwand greifen.

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Unser Team steht für Sie ein und unterstützt Sie mit Rat und Tat. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Unter welchen Umständen kann ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Eigenbedarfskündigung kann vom Vermieter unter bestimmten Umständen ausgesprochen werden, wobei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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»Bei einer Eigenbedarfskündigung ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken und Ihre Rechte zu wahren.«

Daniel Sommerfeld, Partner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wie kann ein Mieter auf die Eigenbedarfskündigung reagieren?

Ein Mieter kann angemessen auf eine Eigenbedarfskündigung reagieren und verschiedene rechtliche Schritte ergreifen.

Wann spricht man von einer unrechtmäßigen oder vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung?

Manche Vermieter täuschen tatsächlich den Eigenbedarf vor, um so einen schwierigen Mieter loszuwerden oder die Wohnung weiterverkaufen zu können. Dies kann für den aktuellen Mieter bedeuten, dass er einen Schadensersatzanspruch erwirbt. Hier reicht der bloße Verdacht des Mieters jedoch nicht aus, und dies macht die Situation auch zu einem schwierigen Sonderfall. Nur, wenn bewiesen werden kann, dass der Vermieter unrechtmäßigen Eigenbedarf angemeldet hat, kann der Mieter mit Schadensersatz rechnen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie aber zumeist schon eine neue Bleibe bezogen haben. Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist ungerechtfertigt, wenn z.B. das Folgende bewiesen werden kann:

Der Nachweis einer unrechtmäßigen oder vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung ist häufig eine komplexe Aufgabe - sprechen Sie also zuerst mit unserem Team! Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären gemeinsam mit Ihnen, was Sie tun können.

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