»Für Arbeitgeber ist die aktuelle Lage besonders herausfordernd. Daher ist es entscheidend, arbeitsrechtlich gut beraten zu sein!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Diskriminierung im Arbeitsrecht ist für Sie als Arbeitgeber ein zentrales Risiko. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Sie, Benachteiligungen zu verhindern und wirksam auf Beschwerden zu reagieren. Diskriminierungsfälle können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Ihr Unternehmen haben.
Viele Arbeitgeber beschäftigen Fragen wie: Was ist rechtlich zulässig? und Wie gestalte ich meine Prozesse rechtssicher, bevor überhaupt ein Diskriminierungsfall entsteht?
Unser versiertes Team für Arbeitsrecht weiß hier weiter und unterstützt Sie fachlich kompetent und ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.
»Für Arbeitgeber ist die aktuelle Lage besonders herausfordernd. Daher ist es entscheidend, arbeitsrechtlich gut beraten zu sein!«
Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen unter anderem wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern und beseitigen. Diese werden „geschützte Merkmale“ genannt. Zugleich schützt das Gesetz Beschäftigte nicht nur vor Ungleichbehandlung, sondern gibt ihnen auch Rechte zur Durchsetzung dieser Ansprüche.
Als Arbeitgeber betrifft Sie das AGG in nahezu allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses – von der Stellenausschreibung über den Arbeitsalltag bis zur Beendigung.
Hier gibt es zwei grundlegende Unterschiede, die Sie kennen sollten;
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist verboten: Sachlich gerechtfertigte Differenzierungen – z. B. nach Qualifikation, Leistung oder Erfahrung – bleiben zulässig, wenn sie nicht durch Diskriminierung motiviert sind!
Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierung zu verhindern und Beschäftigte zu schützen. Dazu zählen:
Fehlerquellen im Alltag sind oft:
Alle diese Fälle können später als Indiz für Diskriminierung gewertet werden, wenn sie bei AGG-Klagen vor Gericht untersucht werden.
Holen Sie sich frühzeitig kompetenten Rat – unser Team steht Ihnen gern zur Seite!
Füllen Sie dazu bitte einfach das Formular aus. Wir kontaktieren Sie gerne unverbindlich.
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