Abmahnung

Abmahnung – was Sie als Arbeitgeber wissen müssen

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge, die Sie als Arbeitgeber an den Arbeitnehmer richten, aufgrund eines spezifischen Fehlverhaltens oder einer Pflichtverletzung. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf dieses Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn zur Verbesserung seines Verhaltens aufzufordern. Es gibt viele Fehlannahmen rund um’s Thema Abmahnung!

Unser versiertes Team für Arbeitsrecht weiß hier weiter und unterstützt Sie fachlich kompetent und ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten. Schreiben Sie uns über unser Formular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 341 240 868 20.

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Wann sollte ich eine Abmahnung aussprechen?

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»Eine Abmahnung kann wirken, wie ein reinigendes Gewitter und die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu ausrichten. Gilt dies auch in Ihrem Fall? Lassen Sie uns herausfinden, was wir für Sie tun können!«

Daniel Frick, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wie formuliere ich eine Abmahnung?

Gibt es eine bestimmte Form für eine Abmahnung?

Wie viele Abmahnungen sind erforderlich, bevor ich eine Kündigung aussprechen kann?

Ein verbreiteter Mythos ist es, dass der Arbeitgeber erst nach einer Anzahl von 3 Abmahnung kündigen darf. Dies ist nicht der Fall! Wichtig ist:

Was muss ich beim Thema Abmahnung sonst beachten?

Viele Abmahnungen sind ungültig bzw. unzulänglich. Beachten Sie diese Tipps und sprechen Sie mit unseren Fachanwälten dazu! Ziehen Sie besonders das Folgende in Betracht:

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